Datenschutzgrundverordnung und die Konsequenzen

Die Datenschutzgrundverodnung betrifft fast jeden Gewerbetreibenden. Eine Webseite mit Fotogalerien macht die DSGVO kurzen Prozess und es versteht sich von selbst, dass Personen nicht mehr öffentlich gezeigt werden dürfen. Die Gefahr eine Klage über öffentlich gezeigte Personen zu erhalten, ist durch die DSGVO sehr einfach geworden und rein zum Selbstschutz werden daher Galerien nicht mehr veröffentlicht.

Auch geschützte Galerien unterliegen den einzuhaltenden Regeln der DSGVO. Der Betreiber dieser Galerien muss Sorge tragen, dass die Bilder jederzeit geschützt sind, was jedoch nicht so einfach ist. Jeder Browser kann Bilder in den temporären Speicherpfad speichern und somit wären Fotos, wenn auch in geringerer Auflösung, nicht mehr geschützt. Auch Kontaktformulare von denen eine Mail generiert wird, unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Man könnte jetzt noch etliche weitere Beispiele nennen, die ab dem 25. Mai 2018 umgesetzt sein müssen, damit der Datenschutz eingehalten wird. Oder einfach gesagt: Mit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai müssen alle Bereiche der Datenverarbeitung mit persönlichen Informationen geschützt und verantwurtungsvoll kontrollierbar sein.

Webgalerien und geschützte Bereiche werden nicht mehr angeboten.

Keine Fotos werden ohne Nachfrage zu Werbezwecke gezeigt oder veröffentlicht.

Werden Fotos für Werbezwecke genutzt, so wird dies in einer schritlichen Vereinbarung festgehalten.

 

Konsequenzen der DSGVO

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